
Kündigung bei einer Bindung
Bei bestehender vertraglicher Bindung tritt die Kündigung erst nach Ablauf der Bindung und dem darauffolgenden Verrechnungsstichtag in Kraft.
Beispiel bei Bindung bis 27.11.2026 (Verrechnungsstichtag 01. des Monats):
Kündigungseingang am 18.06.2025 → Inkrafttreten der Kündigung am 01.12.2026.
Beispiel bei Bindung bis 27.11.2026 (Verrechnungsstichtag 15. des Monats):
Kündigungseingang am 18.06.2025 → Inkrafttreten der Kündigung am 15.12.2026.
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