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Ist eine Vertragsübernahme möglich?

Grundsätzlich sind Vertragsübernahmen nicht möglich. Der bestehende Vertrag muss beendet und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Eine Ausnahme gibt es nur bei Sterbefällen im engsten Familienkreis (Ehegattin/Ehegatte, Kinder, Mutter/Vater).

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